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BGH, 15.11.1972 - 2 StR 466/72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fortgesetztes vorsätzliches Inverkehrbringen von Wein unter irreführender Bezeichnung - Tatbegehung zur Erhaltung von Arbeitsplätzen der Arbeiter und Angestellten des Täters - Voraussetzungen der Aussetzung der Strafvollstreckung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.10.1971 - 1 StR 113/71
Voraussetzungen einer günstigen Sozialprognose
Auszug aus BGH, 15.11.1972 - 2 StR 466/72
In Fällen dieser Art kann von einer Ausnahmesituation, wie sie § 23 Abs. 2 StGB voraussetzt, nicht die Rede sein (vgl. BGH Urteil vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 -). - BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 15.11.1972 - 2 StR 466/72
Die genannten Umstände rechtfertigen nicht die Aussetzung der Strafvollstreckung (vgl. BGHSt 24, 3). - BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
Auszug aus BGH, 15.11.1972 - 2 StR 466/72
Trifft dies zu, so kann der hierin für den Angeklagten liegende Nachteil strafmildernd gewertet werden (vgl. BGHSt 2, 230, 233 [BGH 14.03.1952 - 2 StR 685/51]; 12, 94) [BGH 21.10.1958 - 5 StR 431/58]. - BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung" …
Auszug aus BGH, 15.11.1972 - 2 StR 466/72
Trifft dies zu, so kann der hierin für den Angeklagten liegende Nachteil strafmildernd gewertet werden (vgl. BGHSt 2, 230, 233 [BGH 14.03.1952 - 2 StR 685/51]; 12, 94) [BGH 21.10.1958 - 5 StR 431/58]. - BGH, 21.10.1958 - 5 StR 431/58
Auszug aus BGH, 15.11.1972 - 2 StR 466/72
Trifft dies zu, so kann der hierin für den Angeklagten liegende Nachteil strafmildernd gewertet werden (vgl. BGHSt 2, 230, 233 [BGH 14.03.1952 - 2 StR 685/51]; 12, 94) [BGH 21.10.1958 - 5 StR 431/58].
- BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73
Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil - …
Da jedoch die für die Aussetzung der Vollstreckung hier maßgebenden Gesichtspunkte und die Strafzumessungserwägungen eng miteinander verknüpft sind, ergreift die Revision den Strafausspruch im ganzen, sie wirkt insoweit zugunsten des Angeklagten (§ 301 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1972 - 2 StR 466/72 - Urteil vom 22.11.1973 - 4 StR 536/73 -).Der Revision ist zuzugeben, daß die hier geschilderte "Konfliktsituation", für sich allein betrachtet, keinen besonderen in der Tat des Angeklagten liegenden Umstand darstellt, der eine Strafaussetzung rechtfertigen könnte, zumal der Angeklagte nach den Feststellungen zum Schuldspruch nicht ohne eigenes Verschulden in die ihn bedrängende wirtschaftliche Notlage geraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.1.1971 - 1 StR 577/70 - vom 15.11.1972 - 2 StR 466/72 - und vom 30.1.1973 - 1 StR 551/72 -).
- BGH, 18.02.1976 - 3 StR 474/75
Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur …
Überhaupt werden in den bloßen Folgen der Tat für den Täter in der Regel besondere Umstände in seiner Persönlichkeit nicht gesehen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1972 - 2 StR 466/72).